Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung, sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
2. Mietvertrag
Nach dem Eingang der Anzahlung von 20% der Gesamtsumme, wird aus der unverbindlichen Reservierung ein verbindlicher Mietvertrag. Die restlichen 80% der Gesamtsumme sind vier Wochen vor Mietbeginn fällig. Diese AGB sind Teil des Mietvertrages den Sie durch Ihre Anzahlung akzeptieren. Sollte die Anzahlung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Reservierung auf dem Konto des Vermieters eintreffen, verfällt die Reservierung. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis sofort
nach Rechnungserhalt/ Buchungsbestätigung zu überweisen. Bei der Stornierung eines verbindlichen Mietvertrages fallen 80% der ursprünglichen Mietsumme und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von von 100 EUR an. Die offene Mietsumme reduziert sich um den Betrag, der durch eine anderweitige Vermietung der freigewordenen Tage erzielt werden konnte. Es empfiehlt sich eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Bei einer Buchung über Portale (z. B. booking) gelten die dort hinterlegten Stornierungsbedingungen.
3. Aufenthalt
Die Nutzung der Ferienwohnung ist den bei Buchung dem Vermieter mitgeteilten Gästen vorbehalten. Sollte das Objekt von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt gemäß Preisliste zu zahlen.
4. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarte Zahlung nicht fristgemäß leistet oder sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält (Verstoß gegen AGB), dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des
entgangenen Gewinns verlangen.
5. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
6. An-/Abreise
Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10.00 Uhr zu räumen. Im Falle einer verspäteten Abreise ist der Vermieter berechtigt eine Gebühr zur Spätabreise oder eine weitere Nacht zu berechnen. Die Weiterberechnung eines Schadensersatzes ist davon unabhängig.
Das Ferienhaus ist in folgendem Zustand zu hinterlassen:
• Der Abfall muss getrennt und in die vorgesehenen Mülltonnen im Aussenbereich entsorgt werden.
• Das Geschirr muss gespült und in den Schränken verräumt sein.
• Kühlschrank und Spülmaschine müssen ausgeräumt und der Backofen gereinigt sein.
• Erkaltete Asche muss aus dem Ofen entfernt und entsorgt worden sein.
• Übermäßige Verschmutzungen müssen durch den Mieter entfernt worden sein (= besenreine Übergabe).
• Alle Elektrogeräte müssen ausgeschaltet und die Heizungstermostate auf den Mittelwert 3 gestellt sein.
Soweit diese Vorgaben nicht eingehalten werden, halten wie uns die Geltendmachung zusätzlicher Reinigungskosten bzw. Energiekosten vor.
7. Sachzustand
Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem gereinigten Zustand übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Anderenfalls gehen wir davon aus, dass Sie das Mietobjekt zu Ihrer vollen Zufriedenheit vorgefunden haben. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt sowie dem Inventar. Bei Verlust eines Schlüssel-Transponders behält sich der Vermieter das Recht vor,
die anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen. Das Inventar ist angemessen zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Umstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt.
8. Rauchen
Das Rauchen ist innerhalb des Objektes untersagt. Zudem sind Schischas, ätherische Öle sowie Verdampfer verboten. Diese Gegenstände und Aktivitäten werden wie Rauchen behandelt. Bei Nichtbeachtung sind erhöhte Reinigungsgebühren in Höhe von zusätzlich mindestens 250 Euro durch den Mieter zu entrichten. Der Vermieter behält sich im Fall des Verstoßes weitergehende Schadensersatzansprüche vor.
9. Haustiere
Im Inselherz sind im Grundsatz keine Haustiere erlaubt. Lediglich in der EG-Wohnung ist nach Vereinbarung ein gut erzogener Hund zugelassen, darf aber nicht auf Sitzmöbel oder Betten. Bei Nichtbeachtung sind erhöhte Reinigungsgebühren in Höhe von zusätzlich mindestens 250 Euro durch den Mieter zu entrichten. Der Vermieter behält sich im Fall des Verstoßes weitergehende Schadensersatzansprüche vor.
10. WLAN-Nutzung
10.1 Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Die Zugangsinformationen sind in der Wohnung hinterlegt. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Mietobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs. Sollte der Vermieter Kenntnis über die rechtswidrige Nutzung des WLAN-Zugangs (Filesharing, Pornografie o.ä.) durch den Mieter erlangen, wird er die Mitnutzung des Mieters umgehend ausschließen und die Behörden über den
Missbrauch informieren.
10.2 Der Vermieter haftet dem Mieter gegenüber für Störungen des WLAN-Zugangs nicht. Der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsumfang des WLAN-Zugangs des Mieters jederzeit einzuschränken. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für
eventuelle Schäden (Malware o.ä.), die durch die Nutzung des WLAN-Zugangs entstehen. Der Mieter hat eigenständig für die Sicherheit seiner Daten zu sorgen.
10.3 Werden durch den Mieter über das WLAN kostenpflichtige Dienstleistungen o.ä. in Anspruch genommen, übernimmt er hierfür vollumfänglich die anfallenden Kosten.
11. TV und Streaming
Die Einstellungen der Kanäle eines Satellitenempfängers dürfen nicht verändert werden. Bei Nichtbeachten sehen wir uns gezwungen, einen Techniker auf Rechnung des Feriengastes zu beauftragen, um die Einstellung wieder zu regulieren. Bei starkem Wind, Regen und Schnee können der Fernsehempfang und das Internet beeinträchtigt sein. Der Vermieter garantiert nicht, dass bestimmte Programme empfangen werden können. Die Streaming-Funktionen der Fernseher (z.B. Netflix oder Prime) dürfen Sie mit Ihren eigenen Zugangsdaten nutzen. Achten Sie bitte darauf, dass Sie vor der Abreise Ihre Zugangsdaten aus dem Gerät entfernen. Sofern Sie dies vergessen haben sollten, ändern Sie bitte Ihr Passwort bei Ihrem Streaming-Anbieter.
12. Rücksichtnahme und „No-Party-Policy“
Der Mieter verhält sich so, dass andere Gäste nicht gestört werden. Im Inselherz gilt eine „No-Party-Policy“, damit die Sicherheit und Unversehrtheit des Apartments, der Gäste und anderer Bewohner jederzeit gewahrt ist. Partys, laute Störungen und/oder Lärmbelästigung sind auf dem gesamten Gelände weder erlaubt noch geduldet. Bei groben Verstößen (wie z.B. nächtliche Ruhestörung) ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort zu beenden und die Stornogebühren zu berechnen. Weitere Kosten die durch die Beauftragung eines Dienstleisters entstehen sind durch den Mieter zu tragen.
13. Parkplatz
13.1 Für die Mieter der EG-Wohnung ist ein Parkplatz auf dem Grundstück reserviert. Es ist den Mietern der EG-Wohnung nicht erlaubt mit zwei Autos und den Mietern der OG-Wohnung grundsätzlich nicht erlaubt hier zu parken. Bei Verstößen ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort zu beenden und die Stornogebühr zu berechnen.
13.2 Das Laden einer Fahrzeugbatterie ist an den Steckdosen der Ferienwohnungen nicht gestattet.
14. Fotos und Videos
Sie dürfen die Wohnung und die Außenanlagen für die persönliche Verwendung fotografieren und filmen. Die Veröffentlichung der Aufnahmen in sozialen Medien und Internetplattformen bedarf der Freigabe des Vermieters.
15. Schriftform
Von den AGB abweichende Absprachen bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen.
16. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
17. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist die Gemeinde des Vermieters. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag sind die Gerichte im Landgerichtsbezirk des Vermieters ausschließlich zuständig.
18. Pandemieregelungen
Sollte der Gast oder Mitreisende vor Reiseantritt erkranken bzw. Reisebeschränkungen an seinem Heimatort bestehen, gelten die regulären Stornobedingungen. Es empfiehlt sich, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Sofern eine Anreise durch ein Beherbergungsverbot am Ferienort nicht möglich ist, entfallen die Forderungen des Vermieters vollständig. Bereits geleistete Anzahlungen werden erstattet. Sie akzeptieren die jeweilig von der Landesregierung des Ferienortes festgelegten Regelungen zum Pandemieschutz in der aktuellen Fassung. Hierzu können z.B. gehören: Ergebnisse der Tests und persönliche Daten werden erfasst und gespeichert. Auswertungen werden an das örtliche und heimische Gesundheitsamt weitergeleitet. Infektionen, die innerhalb von drei Wochen nach Abreise erfolgen, müssen auch an das Gesundheitsamt des Landes (vom Ferienort) gemeldet werden. Bei der Anreise sind für alle Mitreisenden Negativ-Tests nachzuweisen und durch den Vermieter zu kontrollieren. Sofern zusätzliche Tests während des Aufenthaltes verlangt werden, sind diese nach den festgelegten Regelungen durchzuführen und das Ergebnis dem Vermieter zu übermitteln. Falls Sie oder einer Ihrer Mitreisenden während des Aufenthaltes erkranken, ist der weitere Verbleib am Ferienort nicht mehr möglich. Die infektionssichere Heimreise ist selbst zu organisieren. Für die verbleibende ungenutzte Zeit des Mietverhältnisses, gelten die regulären Stornobedingungen. Nach einem positiven Befund kann es erforderlich sein, dass ein Ferienobjekt für einige Tage leer stehen muss (um eine Infektion der Reinigungskräfte oder nachfolgender Gäste zu vermeiden). Sollte diese Sperrzeit zu Mietausfällen bei nachfolgenden Buchungen führen, sind die Ausfälle durch den Verursacher zu tragen.